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News-Archiv | Artikel vom 28.08.2024

5-fach Schutz für jeden Bauherren

Der Bau eines Eigenheims bedeutet für die meisten Menschen die Erfüllung eines Lebenstraums. Doch der Weg in die eigenen vier Wände ist oft lang – vom ersten Spatenstich bis zur Einweihungsfeier vergehen oft Monate, in denen viele Risiken das Projekt gefährden können. Für die zukünftigen Hausbesitzer sind daher einige Absicherungen notwendig, damit kleine Fehler und Missgeschicke (auch der Handwerker) die „Investition des Lebens“ nicht gefährden.

Die wichtigsten Policen kurz erklärt:

1. Bau­herren­haft­pflicht

Schäden im Zusammenhang mit dem Bau können vielfältig sein: Ein umstürzendes Gerüst kann das Nachbarhaus beschädigen, spielende Kinder können in eine Baugrube fallen, oder herabfallende Teile könnten Passanten und parkende Autos verletzen. Der Bauherr trägt stets die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle, auch wenn Fremdfirmen das Haus bauen.

Eine Bau­herren­haft­pflichtversicherung bietet Schutz bis zur Abnahme des Gebäudes und sollte mit Beginn der Bauphase abgeschlossen werden.

2. Private Unfall­ver­si­che­rung
Mit Eigenleistungen am Bau können Kosten reduziert werden. Dabei steigt jedoch das eigene Unfallrisiko, da oft ungewohnte Tätigkeiten und Bewegungen verübt werden – beispielsweise der Umgang mit schweren Maschinen oder das Kopfüberhantieren auf der hohen Leiter.

Stürze und Unfälle können gravierende Folgen haben. Daher benötigen Bauherren und ihre (Ehe-)Partner privaten Unfallschutz. Dieser schützt auch außerhalb des Bauvorhabens bei Missgeschicken im Alltag.

Verwandte, Freunde und Nachbarn packen gern mit an und sind gern gesehene Helfer. Der Bauherr ist verpflichtet, seine Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden, unabhängig davon, ob die Hilfe entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Spontane Handreichungen oder Gefälligkeitsleistungen sind davon ausgenommen.

3. Bauleistungsversicherung
Eine Bauleistungsversicherung ersetzt unvorhersehbare Schäden durch Unwetter, Vandalismus oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern, wenn etwa bei Fassadenarbeiten eine Fensterscheibe zerbricht. Der Versicherungsschutz umfasst alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für Roh-, Aus- und Umbau. Auch Schäden durch den Diebstahl von fest eingebautem Material können abgedeckt werden. Der Schutz besteht während der gesamten Bauzeit, in der Regel jedoch nicht länger als 12 oder 24 Monate.

Häufige Baumängel

  • Mauerwerk oder Putz haben Risse
  • Fensterleibungen sind durchfeuchtet
  • Dampfsperre ist undicht
  • Bodeneinschubtreppe wurde falsch montiert
  • Spitzboden wurde nicht entlüftet
  • Keller ist undicht
  • Risse im Holz
  • Fehler bei der Kelleraußentreppe
  • Baumängel beim Estrich
  • Undichte Lüftungsanlagen 

Quelle: bauen.de, Einschätzung des Vereins zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V.

4. Feuer-Rohbau-Versicherung
Während der Bauphase können Brände, Blitzschläge oder Explosionen die Arbeit von Wochen oder Monaten zerstören. Diese Schäden deckt eine Feuer-Rohbau-Versicherung ab. Viele Banken vergeben nur Kredite bei Nachweis dieser Versicherung. Bauherren können auch direkt mit Baubeginn, die später ohnehin notwendige Wohngebäudeversicherung abschließen, die die Feuer-Rohbau-Versicherung einschließt.

Haft­pflicht für unbebaute Grundstücke
Selbst wenn das Grundstück noch unbebaut ist, haftet der Eigentümer für Schäden an Dritten, da er die Verkehrssicherung gewährleisten muss. Diese umfasst beispielsweise die Streupflicht im Winter. Stürzt ein Fußgänger auf dem nicht gestreuten Weg vor dem Grundstück, haftet der Eigentümer. Fällt ein morscher Baum vom Grundstück auf ein parkendes Auto, haftet der Eigentümer ebenfalls. Diese Versicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn der Zeitraum zwischen Grundstückserwerb und Baubeginn sehr lang oder noch nicht absehbar ist.




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